Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Die Vereinbarung eines Termins für ein Erstgespräch erfolgt in der Regel telefonisch und ist nur mit mir persönlich möglich. Die Vereinbarung im Auftrag und für einen Dritten kommt nur in sehr wenigen Ausnahmefällen in Frage. Der persönliche Kontakt und die Klärung einiger Fragen im telefonischen Gespräch ist wichtig.

Die Verabredung eines Termins ist verbindlich. Bei der Vereinbarung wird gleichzeitig ein Zeitpunkt / eine Frist verabredet, bis zu dem / innerhalb der dieser Termin ohne weitere Verpflichtung abgesagt werden kann.

Wird der verbindlich vereinbarte Termin nicht innerhalb dieser Frist abgesagt und nicht wahrgenommen, ist in der Regel ein sog. Reservierungshonorar/Bereitstellungshonorar zu bezahlen. Diese Vereinbarung gilt unabhängig vom Grund der Absage / Nichtwahrnehmung des Termins. Der Grund für diese Regelung ist folgender: Für jedes Gespräch reserviere ich eine ganze Sitzung von üblicherweise 50 Minuten Dauer; es gibt für den Patienten also keine Wartezeiten am vereinbarten Termin; eine solche Reservierung ist für mich nur möglich, wenn der Patient seinerseits das Risiko für den Fall der kurzfristgen Absage bzw. der Nichtwahrnehmung des Termins trägt.




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