Vereinbarung einer psychotherapeutischen Behandlung

Die Vereinbarung über eine psychotherapeutische Behandlung treffen beide Vertragspartner. Dabei ist wichtig, dass der Patient über Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Arbeit und ihre Risiken so weit, wie es sinnvoll und möglich ist, aufgeklärt wird, und dass er die Möglichkeit hat und nutzt, alle ihm wichtigen Fragen zu stellen. Da der Verlauf einer Behandlung nicht vorhersehbar ist, kann und wird kein verantwortungsvoller Arzt/Psychotherapeut Garantien bzgl. der Wirkung geben, z. B. was konkrete Veränderungen oder gar das Verschwinden von Symptomen angeht.

Zur Vereinbarung einer psychotherapeutischen Behandlung gehören

  • die Erklärung der Grundregel der freien Assoziation;
  • die Erklärung der Abstinenzregel (s. dort);
  • die Verabredung der Termine,
  • die Verbindlichkeit der Termine und die Dauer der Sitzungen;
  • die Vereinbarungen bzgl. der Bezahlung der Behandlung
    • Regelungen bezĂĽglich der Antragstellung auf KostenĂĽbernahme durch die Krankenversicherung (fĂĽr die Antragstellung sowohl des Erstantrags als auch möglicher Folgeanträge ist der Patient verantwortlich);
    • der Modus der Bezahlung;
    • die Vereinbarungen einer Regelung bezĂĽglich des Reservierungshonorars;
    • die Erläuterung des Unterschieds zwischen der KostenĂĽbernahme durch die Krankenversicherung und dem Ende der Behandlung, d.h. die Möglichkeit der Eigenfinanzierung;
  • Fragen der sinnvollen Vorbereitung der Beendigung der Behandlung;
  • die Vereinbarungen bzgl. der Beendigung ("KĂĽndigung") der Zusammenarbeit;
  • die ausreichende Erörterung von Erwartungen und möglichen Risiken der aufdeckenden psychotherapeutischen Arbeit.