Vereinbarungen über Supervision

Die Vereinbarungen über eine konkrete Supervisionsarbeit müssen einen klaren, sicheren Rahmen schaffen; sie betreffen v. a. folgende Bereiche:

  • Teilnehmerkreis(e)
  • obligatorische oder freiwillige Teilnahme
  • Termine (Häufigkeit und Dauer) und Ort der Sitzungen
  • Dauer des Kontraktes (Kündigungsmöglichkeiten etc.).
  • Schweigepflicht und innerinstitutioneller Austausch
  • Allparteilichkeit des Supervisors
  • Honorarvereinbarung